Was gibt es aktuelles?

Alle Angaben ohne Gewähr!

ZINSSENKUNG BEI DER US-NOTENBANK FED UND EINSCHÄTZUNG ZUM EZB LEITZINS


Die US-Notenbank FED hat ihren Leitzins wie erwartet zum zweiten Mal in Folge um 0,25 Prozentpunkte gesenkt und liegt nun bei 3,75–4,00 %. Trotz weiterhin hoher Inflation von ca. 3,00 % herrscht innerhalb der FED Uneinigkeit über den weiteren Kurs, da wichtige Wirtschaftsdaten wegen des US-Shutdowns fehlen. Eine weitere Zinssenkung im Dezember gilt als offen.


Im Gegensatz dazu hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Leitzinsen unverändert gelassen – der Einlagensatz bleibt bei 2,00 %. Laut ING-Chefvolkswirt Carsten Brzeski wird die EZB wegen der hohen Staatsverschuldung im Euroraum vorerst keine Zinssenkungen vornehmen.


Eine Bloomberg-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Ökonominnen und Ökonomen erwarten, dass das aktuelle Zinsniveau bis 2027 bestehen bleibt. Michael Krautzberger von Allianz Global Investors hält hingegen eine Zinssenkung auf 1,75 % im März 2026 für möglich, falls die Inflation weiter unter das EZB-Ziel von 2,00 % fällt (aktuell liegen wir bei ca. 2,20 % im Euroraum).


Die EZB-Zinsen wirken sich nur indirekt auf Baufinanzierungen aus, die sich stärker an Bundesanleihen und Pfandbriefen orientieren.


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Stand: 03.11.2025


KFW ÄNDERUNGEN ZUM VORHABENSBEGINN


Die Kreditanstalt für Wideraufbau (kurz: KfW Bankengruppe) hat mir einem Rundschreiben vom 28.02.2024 veröffentlicht, dass ab dem 01.03.2024 für die KfW Programme 297/298 und das Programm 300 die Dokumentation des Finanzierungsgesprächs auf dem Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs durch die Hausbank oder eines Erläuterungsgesprächs durch einen Finanzvermittler" entfällt!


Das bedeute konkret, dass zukünftig grundsätzlich erst  nach Eingang des Antrages bei der KfW der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags möglich ist! Diese Regelung galt bisher nur für Bauträger- bzw. Kaufverträge.


Das Datum der Antragsstellung bei der Bank ist in diesen Programmen nicht maßgeblich für die Förderfähigkeit!


Um keine "Stolpersteine" bei den verschiedenen Förderprogrammen zu übersehen,

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Stand: 01.03.2024

KfW "Wohneigentum für Familien (Programmnummer 300)"
20-jährigen Zinsbindung


Seit dem 01.03.2024 bietet die Kreditanstalt für Wideraufbau (kurz: KfW Bankengruppe) in dem Produkt "Wohneigentum für Familien (Programmnummer 300)" eine 20-jährige Zinsbindung an!


Damit haben Familien mit ihrem klimafreundlichen Neubau die Chance diesen KfW-Förderkredit langfristig gegen Zinsänderungen abzusichern. Sollte das Zinsniveau später günstiger werden, können Sie auch hier von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB gebraucht machen.


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Stand: 29.02.2024


NEUE KFW HEIZUNGSFÖRDERUNG: SPANNENDE MÖGLICHKEIT FÜR EIGENHEIMBESITZER


Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer!

Die KfW Bankengruppe hat in ihrem Newsletter vom 26.02.2024 über eine neue Förderung für Heizungen berichtet. Sie startet voraussichtlich am 27.02.2024 und ist speziell für private Hausbesitzer von Einfamilienhäusern gedacht, die in ihrem eigenen Haus wohnen.


Sie können ab dem 26.02.2024 einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich können Sie ab dem 27.02.2024 den zinsgünstigen „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen, den Sie über Ihren Finanzierungspartner erhalten können.


Es gibt eine wichtige Information zum Ergänzungskredit: Sie können ihn nur zusammen mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuschussbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragen. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Im Laufe des Jahres 2024 werden weitere Antragstellergemeinschaften in der Lage sein, diese Förderung zu beantragen. Weitere Details dazu finden Sie auf der KfW-Seite zur Heizungsförderung.


Nutze diese Chance!

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Stand: 26.02.2024

EU-SANIERUNGSPFLICHT FÜR BESTANDSGEBÄUDE


Die EU-Sanierungspflicht für Hauseigentümer/-innen ist erst einmal vom Tisch.


Zwar soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 um 16 % sinken, allerdings ohne feste Verpflichtungen, berichtet Focus Online.


Als Konsequent geht die Sanierungsquote geht bereits zurück. Das ist kurzsichtig, denn Energie- und Heizkosten bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau und der CO2-Preis steigt Jahr für Jahr.


Ebenfalls werden unsanierte Bestandsgebäude aktuell mit einem deutlichen Preisabschlag gehandelt, daher kann eine individuelle Modernisierung-/Sanierung durchaus sinnvoll sein um langfristig die Nebenkosten zu senken und den Immobilienwert zu steigern.


Wichtig hier, genau zu prüfen welche Förderungen es aktuell noch gibt, wie auch die tagesschau.de bereits ausführlich berichtet.


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Stand: 18.12.2023

Immobilienpreise 2023


Mittelfristig rechnen institutionelle Investoren mit stabilen bis leicht steigenden Preisen am Deutschen Immobilienmarkt. Das zeigt eine Umfrage des Beratungsunternehmens CFin unter professionellen Immobilieninvestor/-innen, über die das Finanz-Onlinemagazin fundresearch.de  berichtet.


Demnach rechnen 40 Prozent der professionellen Immobilienanleger/-innen in den kommenden drei bis fünf Jahren mit Wertzuwächsen und 39 Prozent mit einem stabilen Markt. Zuletzt waren die Immobilienpreise laut einer im Spiegel zitierten Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft nochmals rückläufig. Auch der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)  meldet im dritten Quartal einen weiteren Preisrückgang. Bei Wohnimmobilien werde es jedoch in nächster Zeit keine starken Preisrückgänge geben, so die vdp-Prognose.


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Stand: 15.11.2023


NEUER KfW FÖRDERKREDIT BIS
240.000 Euro FÜR FAMILIEN


Seit dem 01.06.2023 können Familien eine neue Förderung nutzen um Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.


Für den Neubau und den Kauf eines neuen Wohngebäudes steht nun die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (KfW Programm #300) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Verfügung. 


Das Wichtigste in Kürze:


Förderkredit für einen klima­freundlichen Neubau

für den Neubau und den Erstkauf von einem Haus oder einer Eigentumswohnung

Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro

für Familien mit Kindern und Alleinerziehende

für Familien mit geringen und mittleren Einkommen


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW unter

Wohneigentum für Familien (300).


Selbstverständlich berücksichtige ich diesen Fördermittel auch in Ihrem Finanzierungskonzept.


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Stand: 20.06.2023

FÖRDERMITTEL FÜR Das
L-bank Baden-Württemberg
Z15-Darlehen ERST AB 2024


Die L-Bank Baden-Württemberg hat für das Haushaltsjahr 2023 die Fördermittel freigeben. Aber aufgrund des Antragsstopps im Jahr 2022 werden nun vorrangig die bereits vorhanden Anträge bearbeiten und zugeteilt. 


Aktuell ist folgender Hinweis auf der

Internetseite der L-Bank zu finden:


"Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 bereits mit Anträgen belegt. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen vorliegende Anträge weiterhin und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor."


Merkblatt zum Z15-Darlehen


Stand: 25.05.2023

ANPASSUNG DER MAXIMALEN KREDITLAUFZEITEN BEI DER KFW


Die Kreditanstalt für Wideraufbau (kurz: KfW) hat im Zusammenhang mit den deutlich gestiegener Zinsen für Bau- und Immobilienkredite zwei neue Darlehenslaufzeiten zum 01.06.2023 angekündigt.


Bei dem Förderkredit Wohneigentumsprogramm #124 sollen folgende neue Laufzeiten möglich sein:


Laufzeit bis 35 Jahre,

1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre,

5 Jahre Zinsbindung (35/5/5)


Laufzeit bis 35 Jahre,

1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre,

10 Jahre Zinsbindung (35/5/10)


Das Merkblatt der KfW finden Sie ab 01.06.2023 im Dokumentencenter der KfW.


Stand: 15.05.2023

NEUBAUFÖRDERUNG 2023
KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU - WOHNGEBÄUDE KREDIT 297 & 298


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) stellt das bestehende Förderprogramm

#261 KfW - BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus mit Wirkung zum 28.02.2023 für Neubauvorhaben ein.


Es wird ein neues Förderprogramm für Neubauvorhaben erstellt. Hier werden Neubauvorhaben und der Ersterwerb von "klimafreundlichen Gebäuden" gefördert.


Die Förderanträge können voraussichtlich ab dem 01.03.2023 in Zusammenarbeit mit Ihrem Energieberater/-in gestellt werden und der Kredit in die Gesamtfinanzierung mit eingebunden werden. Zu diesem Zeitpunkt werden ebenfalls die aktuellen Zinskonditionen veröffentlicht.


Zinsbindungen können zwischen 4 bis maximal 10 Jahren vereinbart und die Darlehenslaufzeit auf maximal 35 Jahre gestreckt werden. Es wird nur eine Kreditvariante geben und diese wird zu 100% ausgezahlt.


Die Höhe des Kreditbetrags hängt im Wesentlichen von der Energieeffizienz des Neubaus ab. Es wird für ein "klimafreundliches Gebäude" bis zu 100.000 Euro Förderung pro Wohneinheit und für ein "klimafreundliches Gebäude mit einem Qualitätssigel Nachhaltiges Gebäude (kurz: QNG)" eine Förderung bis 150.000 Euro pro Wohneinheit geben.

 
 Weitere Informationen rund um die neuen KfW-Programme finden Sie auf der Internetseite der

KfW oder in den angehängten

Merkblatt der KfW.


Sehr gerne bauen wir diese in Ihre Gesamtfinanzierung mit ein, vereinbaren Sie einfach einen Termin.


Stand: 27.02.2023


KfW Internetseite #297 & #298

KfW-Merkblatt #297 & #298

KfW-Merkblatt > förderfähige massnahmen

NEUBAUFÖRDERUNG 2023


Die Förderung für klimafreundliche Neubauten (kurz: KFN) soll nach aktuellem Planungsstand zum 01. März 2023 starten.


Gemäß der FAZ, soll es nur noch zinsgünstige Darlehen geben und die einmaligen Zuschüsse vollständig entfallen. Wenn man bei ein einem Neubauvorhaben die Klimastandards für ein Effizienzhaus 40 (inklusive QNG) erfüllt, kann der Bauherr/-in ein Darlehen bei der KfW mit bis zu 150.000 Euro beantragen.


Laut der tagesschau.de soll die Zinssubvention bei bis zu 4,00 % p.a. liegen.


Die Ausweitung der Neubaustandards sollten gemäß dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bei einem klassischen Einfamilienhaus bei ca. 25.000 Euro liegen. Eine Zinsvergünstigung von 4,00% p.a. auf einen Kreditbetrag von 150.000 Euro liegt pro Jahr bei ca. 6.000 Euro (gerechnet ohne Tilgung). Damit würden sich die Mehrkosten in ca. fünf Jahren amortisieren und Neubauvorhaben wieder attraktiver machen.


Stand: 30.01.2023

ANPASSUNG
DER KFW BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (KURZ BEG)


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (kurz BMWK) wird die wir die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus im Programm

#261 KfW - BEG Wohngebäude -

Kredit Effizienzhaus

mit Wirkung zum 01.01.2023 anpassen:


Neu: Für eine "serielle Sanierung" gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.

Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (kurz WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert.

Bei Eigenleistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Materialkosten förderfähig.

Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mit gefördert.

Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.


Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf den Internetseiten der KfW


Stand: 12.12.2022

ANPASSUNG DES TILGUNGSZUSCHUSS
DER KFW FÜR DAS PROGRAMM
#261 BEG WOHNGEBÄUDE


Die Kreditanstalt für Wideraufbau (kurz KfW) hat zum 22.09.2022 den Bonus für den bestehenden Tilgungszuschuss für das Programm

#261 KfW - BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus

um weitere 5 % erhöht. Dieser Bonus ist für

"Worst Performing Buildings" einsetzbar.
 
Die Prüfung und Bescheinigung des Gebäudes als "Worst Performing Building" obliegt dem Energieberater/-innen. Für die Beantragung wird wie üblich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt.
 
Genaue Informationen, wann ein Gebäude ein "Worst Performing Building" ist und welche Bonuszahlungen für die verschiedenen Effizienshaustypen maximal erhältlich sind, finden Sie im folgenden Infoblatt der KfW.


Stand: 22.09.2022


INFOBLATT ZUR ANTRAGSSTELLUNG

ENDE DER FÖRDERMITTEL FÜR DAS
L-BANK Z15-DARLEHEN BADEN-WÜRTTEMBERG 2022


Nach Rücksprache mit der Wohnraumförderstelle und der L-Bank Baden-Württemberg sind die Fördermittel für das L-Bank Z15-Darlehen für das Geschäftsjahr 2022 vollständig aufgebraucht.

 

Die ursprünglich für das Jahr 2022 bewilligten 377 Millionen Euro sind bereits seit Ende etwa Juli vollständig aufgebraucht und das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat daher weitere 50 Millionen Euro über einen Sondererlass zur Verfügung gestellt.

 

Diese weiteren Mittel sind nach aktuellen Angaben aber ebenfalls vollständig aufgebraucht.

 

Daher werden Anträge für das L-Bank Z15-Darlehen aktuell seitens der Wohnraum- förderstellen und der L-Bank weiterbearbeitet, aber eine finale Zusage kann erst erfolgen, wenn die neue Mittel für das Geschäftsjahr 2023 in ausreichender Form genehmigt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann keine finale Zusage der L-Bank erfolgen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der

 Pressemitteilung vom 03.08.2022

auf der Internetseite der L-Bank.


Stand: 01.09.2022